Erwachsene können einen Berufsabschluss nach BBV Art. 32. der Berufsbildungsverordnung nachholen. Wurden Qualifikationen ausserhalb eines geregelten Bildungsganges erworben, so setzt die Zulassung zum Qualifikationsverfahren eine mindestens fünfjährige berufliche Erfahrung voraus.
Zum Zeitpunkt der Erteilung des EFZ oder des EBA müssen Sie mindestens fünf Jahre Berufspraxis vorweisen können. Teilzeitarbeit wird entsprechend angerechnet. Zuständig für diesen Entscheid ist das Berufsbildungsamt des Wohnkantons.
Verschaffen Sie sich auf Grund der Ziele und Anforderungen Klarheit, welche Kenntnisse und Fertigkeiten Sie in der betrieblichen Praxis noch erarbeiten oder vertiefen müssen, welche Stoffgebiete der schulischen Bildung aufzuarbeiten sind und welche Inhalte der überbetrieblichen Kurse Sie noch bearbeiten müssen.
Weitere Informationen unter:
www.hotelgastro.ch
www.berufsbildungplus.ch
Direkte Zulassung zur Abschlussprüfung
Voraussetzungen: 5 Jahre Berufserfahrung, kein Lehrvertrag
Dauer: Unterschiedlich (in der Regel ein bis zwei Jahre)
Vorgehen: Individuelle Vorbereitung, Abschlussprüfung
Abschluss: EFZ oder EBA
Verkürzte Grundbildung/ Berufslehre
Voraussetzungen: Lehrvertrag
Dauer: In der Regel um 1 Jahr verkürzt
Vorgehen: Verkürzte Ausbildung, Abschlussprüfung
Abschluss: EFZ
Reguläre Grundbildung/ Berufslehre
Voraussetzungen: Lehrvertrag
Dauer: 2 oder 3 Jahre
Vorgehen: Ausbildung, Abschlussprüfung
Abschluss: EFZ oder EBA