Wer die Berufsprüfung besteht, erhält den eidgenössischen Fachausweis. Trägerinnen und Träger dieses Titels können eine mittlere Kaderfunktion ausüben und deutlich anspruchsvollere Aufgaben wahrnehmen als Inhaberinnen und Inhaber eines eidgenössischen Fähigkeitszeugnis. Zunehmend sind Inhaberinnen und Inhaber eines eidgenössischen Fachausweises auch für die Ausbildung der Lernenden verantwortlich.
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